Monatsrechnung
Mit der Monatsrechnung besteht die Möglichkeit von einer jährlichen Rechnung mit monatlichen Teilzahlungsbeträgen auf eine monatliche Rechnung nach Ihrem persönlichen Verbrauch zu wechseln. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund saisonaler Unterschiede Ihres Stromverbrauchs schwankende Abbuchungsbeträge entstehen können.
Wissenswertes
Voraussetzungen
Um von der Jahresrechnung auf die Monatsrechnung umzusteigen, muss bei Ihnen ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) verbaut und von Ihrem Netzbetreiber als smart gemeldet sein. Diese Smart Meter senden Ihre Energieverbrauchsdaten entweder in 15-Minuten Intervallen 24 Stunden verzögert (IME) oder einmal pro abgeschlossenen Kalendermonat (IMS), wodurch eine solche monatliche Abrechnung möglich ist. Zusätzliche Informationen zu Smart Meter finden Sie hier.
Sollten Sie Probleme mit Ihrem Smart Meter oder der Identifikation ihres Stromzählers als funktionsfähigen Smart Meter haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber auf. Die Verantwortung über den Versand Ihrer Energieverbrauchsdaten liegt beim Netzbetreiber.
Weitere Informationen zum Unterschied zwischen Netzbetreibern und Ihrem Energielieferanten finden Sie hier.
Wissenswertes
Wechsel auf Monatsrechnung
Sobald die Voraussetzungen eines funktionsfähigen Smart Meter erfüllt sind, ist ein Umstieg jederzeit möglich. Bereits beim Neuabschluss eines Stromtarifs, können Sie sich für die Monatsrechnung entscheiden. Falls Sie bereits Kunde sind, können Sie sich über unsere Kontaktmöglichkeiten jederzeit bei uns melden und die Monatsrechnung beantragen.
Sollten Sie sich zu einem Umstieg entscheiden, so erhalten Sie zunächst eine Zwischenabrechnung oder Endabrechnung. Die vergangenen Monate seit der letzten Abrechnung werden dabei abgegolten. Sobald daraufhin ein voller Monat abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre erste monatliche Rechnung.
Hinweis zu dynamischen Tarifen
Wichtig: Wenn Sie sich für einen dynamischen Tarif wie unseren Tarif SteirerStrom Spot entscheiden, werden Sie automatisch auf die Monatsrechnung umgestellt gemäß der gesetzlichen Vorgabe aus dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Sie haben immer die Möglichkeit auf eine Jahresrechnung zurück zu wechseln. Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.
Unterschiede zwischen Monats- und Jahresrechnung

Bei der Monatsrechnung wird jeden Monat eine Rechnung auf Basis ihres tatsächlichen Stromverbrauchs angefertigt. Deswegen kann sie aufgrund von saisonalen Schwankungen niedriger oder höher ausfallen. Der monatliche Rechnungsbetrag kann zum Beispiel beim Betrieb einer Wärmepumpe im Winter höher oder beim Nutzen einer Photovoltaikanlage im Sommer niedriger sein. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von der Jahresrechnung, bei der monatlich gleich hohe Teilzahlungsbeträge im Vorhinein vereinbart werden. Dadurch kann bei der Jahresrechnung am Ende der Rechnungsperiode ein Rückstand bzw. ein Guthaben entstehen. Bei der Monatsrechnung kann dies aufgrund der verbrauchsabhängigen, monatlichen Abrechnung nicht passieren.
Während bei der Jahresrechnung weiterhin die Möglichkeit besteht zwischen der postalisch oder elektronisch versendeten Rechnung zu wählen, wird die Monatsrechnung im Sinne der Nachhaltigkeit nur noch per Mail versendet. Dies dient dazu große Mengen an Papier und Ressourcen zu vermeiden.
Bei der Erstellung aller Rechnungen sind wir von der Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten durch Ihren zuständigen Netzbetreiber abhängig. Falls wir keine Verbrauchsdaten erhalten, wird Ihnen die monatliche Rechnung erst zugestellt, sobald uns alle benötigten Daten erreichen. Dadurch kann es unter Umständen zu einer Verzögerung und somit mehreren Rechnungen innerhalb eines Monats kommen.